Betroffene sollten mit einer Person ihres Vertrauens über das Erlebte sprechen. Dieses Gespräch kann dabei helfen, das traumatische Geschehen zu verarbeiten. Oft fällt es den Opfern schwer über das Erlebte zu sprechen, es hat ihnen im wahrsten Sinne des Wortes die Sprache verschlagen.
Der Tathergang sollte in Form eines Gedächtnisprotokolls schriftlich festgehalten werden. Es kann später bei Vernehmungen und Verfahren ein wichtiges Dokument sein.
War der Tatort die eigene Wohnung, sollte nichts verändert bzw. aufgeräumt werden (gegebenenfalls mit Fotoaufnahmen festhalten).
Bei der Vergewaltigung getragene Kleidungsstücke dürfen nicht weggeworfen oder gewaschen werden. Es sollte auch keine körperliche Reinigung (Duschen oder Waschen) erfolgen.
Unverzüglich sollte nach der Tat zur Beweissicherung eine ärztliche Untersuchung (in einer Frauenartzpraxis bzw. in der gynäkologischen Abteilung eines Krankenhauses) erfolgen. Darüber hinaus sind zum eigenen Schutz des Opfers weitere Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt wichtig. (Geschlechtskrankheiten, HIV, Schwangerschaft)
Die ärztlichen Untersuchungen können später vor Gericht wichtige Beweise sein.
Der Arzt sollte:
- Material für einen "genetischen Fingerabdruck" gewinnen
- Das Vorhandensein von Sperma feststellen
- Körperliche Verletzungen (Kratzer, Schürfwunden, Prellungen) protokollieren.