Eine Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der zuständigen Abteilung der Kriminalpolizei erstattet werden. Auf Wunsch, kann die Vernehmung durch eine Kriminalbeamtin ermöglicht werden, sofern es der Dienstplan zulässt.
Die Anzeige kan auch über eine Anwältin/einen Anwalt bei der Polizei oder bei der Staatanwaltschaft erfolgen.
Falls Anzeige erstattet werden soll, ist zu beachten, dass die Polizei verpflichtet ist, den Täter zu ermitteln. Die gestelle Strafanzeige kann später nicht mehr zurückgezogen werden, denn: Vergewaltigung ist ein Verbrechen und muss durch die Polizei verfolgt werden. Wer sich unsicher ist, lann Kontakt mit einer Anwältin/einem Anwalt oder einer anderen Anlaufstelle aufnehmen. Anwälte sind, wie auch Ärzte, einer Schweigepflich unterworfen.
Betroffene können bei Gericht auch einen Antrag auf Zulassung als Nebenklägerin stellen. Eine Anwältin/ein Anwalt der eigenen Wahl kann die Vertretung im weiteren Verfahren übernehmen. Das hat viele Vorteile, denn die Nebenklägerin bzw. deren Anwalt kann Einsicht in die Akten nehmen, während des ganzen Verfahrens answesend sein, Fragen an den Angeklagten oder die Zeugen stellen, unsachliche Fragen ablehnen, Berufung oder Revision (Überprüfung des Urteils vor einer höheren Instanz) gegen das Urteil einlegen.
Handeln statt Schweigen!