Wesentliches Ziel der ärztlichen Betreuung ist die Erkennung von möglichen oder bereits vohandenen Risiken für Schwangere und ihr Kind. Solche Beobachtungen oder Verdachtshinweise werden in den Mutterpass eingetragen.
Im Jahre 1990 wurden in Deutschland 34 % aller Schwangerschaften als Risikoschwangerschaft klassifiziert. Die Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Qualitätskontrolle spricht für das Jahr 2002 von 65 % und in Niedersachsen etwa 73 %. Fakt ist aber: 95 % der in Deutschland geborenen Kinder kommen gesund zur Welt. Die hohe Anzahl von so genannten "Risikoschwangerschaften" lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass viele Paare heutzutage Kinder erst spät bekommen.
Risikoschwangere erhalten als Konsequenz durch die Krankenkassen über die Standardleistungen hinaus weitere ärztliche Leistungen, wie häufigere Kontrollen, Überweisungen an entsprechende Spezialisten, den Einsatz weiterer diagnostischer Mittel wie zum Beispiel Fruchtwasseruntersuchung, Hormonanalysen oder gegebenenfalls die Einweisung in ein Geburtshilfliches Zentrum mit intensivmedizinischer Betreuung.
Folgende Faktoren werden u. a. bei der Einstufung einer Riskoschwangerschaft berücksichtigt:
- Alter unter 18 Jahre oder über 35 Jahre (Erstgebärende) beziehungsweise über 40 Jahre (Mehrgebärende)
- Mehrlingsschwangerschaften
- Vielgebärende, die schon mehr als vier Kinder geboren haben
- Sterilitätsbehandlungen
- zwei oder mehr der Schwangerschaft vorausgehende Fehlgeburten
- Komplikationen bei früheren Geburten
- Rhesus-Inkompatibilität
- Lageanomalien des Kindes
- Schwangerschaftsdiabetes, Schwangerschaftshochdruck (ein vor der Schwangerschaft normaler Blutdruck ist nun erhöht)
- Anhaltender Medikamenten-, Alkohol- oder Nikotinkonsum, Drogenkonsum
- Retardiertes Wachstum oder abnorm großes Kind
- Veränderungen des Fruchtwassergehaltes
- Akute Allgemeinerkrankungen oder Infektionen