Eine (Schutz-)Impfung ist eine präventive Maßnahme, um eine Ansteckung mit bzw. den Ausbruch von verschiedenen Infektionskrankheiten zu verhindern. Es gibt zwei Varianten: die aktive und die passive Immunisierung.
Bei einer aktiven Immunisierung (Vakzination) werden dem Körper abgetötete, abgeschwächte oder zerstückelte (fragmentierte) Krankheitserreger oder deren Toxine zugeführt, während bei einer passiven Immunisierung spezifische Antikörper (Immunglobuline) in hoher Konzentration verabreicht werden.
Ziel ist es, dadurch den Organismus zur Bildung spezifischer Antikörper anzuregen bzw. dem Immunsystem die entsprechenden Antikörper direkt zur Verfügung zu stellen.
Während der Schwangerschaft werden nun aber alle körperfremden Stoffe durch den Mutterkuchen (Plazenta) direkt an den Fötus weitergegeben. Bei der Verabreichung von Impfstoffen besteht dadurch (vor allem in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft) die große Gefahr von organischen oder körperlichen Fehlbildungen des Embryos sowie von Spontanaborten (frühen Fehlgeburten. Deshalb wird eine Impfung auch nur in sehr dringenden Fällen (z. B. einer akuten Epidemie oder einer unaufschiebbaren Auslandsreise in gefährdete Gebiete) durchgeführt. Jedoch sind Impfstoffe wegen der Gefährdung der embryonalen Entwicklung während einer Schwangerschaft generell als kontraindiziert anzusehen.
Bei einer geplanten Schwangerschaft sollte der Impfstatus der Frau immer kontrolliert werden. Ein aktiver Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) ist unbedingt erforderlich, da die Gefahr eines tödlichen Neugeborenen-Tetanus durch Infektion am Nabel besteht. Falls die Schwangerschaft ungeplant eingetreten ist, kann die Tetanus-Impfung ggf. ab dem 4. Schwangerschaftsmonat nachgeholt oder aufgefrischt werden und wird dann meist als Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, FSME (passiv) und Hepatitis A (passiv) verabreicht.
Absolut kontraindiziert während der gesamten Schwangerschaft sind Lebendimpfstoffe wie zum Beispiel gegen Windpocken, Masern, Mumps, Gelbfieber und Röteln. Für die werdende Mutter sind diese Impfstoffe zwar ungefährlich, sie infizieren durch den Mutterkuchen jedoch direkt das ungeborene Kind.
Unter strenger Risiko-Nutzen-Abwägung und bei dringendem Bedarf sind unter Umständen Impfungen möglich gegen Grippe, Kinderlähmung, Tollwut, Typhus, Pneumokokken, Meningokokken, Hepatitis B und Cholera, diese sollten jedoch nur im akuten Notfall durchgeführt werden, da sie zu besonders schwerwiegenden Folgeschädigungen des Kindes führen können.
Dank der programmatischen Einführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) im Kindesalter bzw. in der Pubertät besteht meist auch bei ungeplanten Schwangerschaften ein ausreichender Immunstatus, dieser sollte jedoch über einen Bluttest überprüft werden.