Mit der Schwangerschaft und den Vorbereitungen auf das neu gewonnene Familienleben kommen nicht nur viele Pflichten, sondern auch einige Rechte, wie zum Beispiel das Elterngeld, auf Sie zu. Doch was genau ist eigentlich das Elterngeld und was steht mir zu?
Das Elterngeld wurde in der Bundesrepublik Deutschland erst im Jahr 2007 eingeführt. Es fungiert in Deutschland als eine Art staatliche, finanzielle Unterstützung der Eltern, unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Es bietet der Familie einen gemeinsamen, finanziell sorgenfreien Start in das neu gewonnene Familienleben. Für Sie, als Mutter oder Vater, wird es mithilfe des Elterngeldes weitaus einfacher, für eine gewisse Zeit auf die Erwerbstätigkeit und den Verdienst zu verzichten, um sich mit voller Hingabe auf die Betreuung Ihres Kindes zu konzentrieren.
Wie viel Elterngeld steht Ihnen und Ihrer Familie zu?
Der Gesetzgeber hat für die Höhe des Elterngeldes folgende Kriterien bestimmt: Der Betrag des ausgezahlten Elterngeldes entspricht 67% des Erwerbseinkommens, welches Sie als Arbeitnehmer vor der Geburt des Kindes bezogen haben (abzüglich Sozialabgaben, Steuern und Werbungskosten). Ein Beispiel: Ihr bereinigtes Nettoeinkommen betrug vor der Geburt Ihres Kindes 1.750. Ihnen stehen demnach 1172,50€ Elterngeld zu (Nettoeinkommen multipliziert mit 0,67 = Elterngeld)
Vorsicht: In Deutschland darf das Elterngeld einen Maximalwert von 1.800€ nicht überschreiten, einen Minimalwert von 300€ nicht unterschreiten.
Elternteile ohne Erwerbstätigkeit haben Anspruch auf den Mindesbetrag zusätzlich zum gewohnten, ursprünglichen Einkommen der Familie. Der Pflichtbetrag des Elterngeldes wird also nicht mit weiteren Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld 2 verrechnet. Der gesamte Betrag des Elterngeldes ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Für welchen Zeitraum wird Ihnen Elterngeld zur Verfügung gestellt?
Wie bereits erwähnt wird das Elterngeld in Deutschland sowohl an Mütter, als auch an Väter ausgezahlt. Die maximale Dauer einer Elterngeldzahlung beträgt 14 Monate. Beide Elternteile können den Zeitraum der Zahlung des Elterngeldes frei untereinander aufteilen (gemeinsam, nacheinander oder auch versetzt beziehen). An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass ein Elternteil nur 12 Monate Recht auf Elterngeld hat, welche jedoch auf 14 Monate erhöht werden können, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und somit ein erheblicher Betrag des bisherigen Grundeinkommen wegfällt (Partnermonate). Alleinerziehende können in Deutschland die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Wie beantragen Sie Elterngeld?
Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer eingereicht werden. Vater und Mutter haben jeweils nur einmal die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen.
Elterngeld und trotzdem Arbeiten?
Sowohl Vater als auch Mutter haben trotz des Bezugs von Elterngeld das Recht, weiter einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Allerdings muss diese auf eine Teilzeit begrenzt sein und darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Andernfalls entfällt das Recht auf Elterngeld.
Was genau ist der Geschwister-Bonus?
Für den Fall, dass Sie in Ihrer Familie zwei oder mehrere Kleinkinder versorgen und betreuen, profitieren Sie in Deutschland vom so genannten Geschwister-Bonus. Der Aufschlag beträgt 10% des ursprünglichen Kindergeldes (in unserem Beispiel also 117,25€), mindestens jedoch 75€.
Hinweis: Bei Mehrlingsgeburten profitieren Sie von einem Zuschlag in Höhe von 300€ für jedes weitere Kind (300€ bei Zwillingen, 600€ bei Drillingen usw.)
Welche Erfahrungen gibt es in Deutschland seit der Einführung des Elterngeldes?
Jüngste Studien belegen eine deutlich positive Veränderung der Bedingungen vor allem in jungen Familien. Ins Besondere Väter haben die Möglichkeit, aktiver am Familienleben teilzunehmen und ihre Vaterrolle vor allem in den ersten Monaten nach der Geburt vollkommen auszuleben, ohne sich Gedanken um die finanzielle Existenz der Familie machen zu müssen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einige Fragen zum Thema Elterngeld beantworten konnten und wünschen eine erfüllte und harmonische Zeit mit Ihrem Neugeborenen.