Für Totgeburten gibt es in der deutschen Rechtssprechung eine klare Definition: Ab einem Geburtsgewichtung von mindestens 500 Gramm gilt ein tot geborenes Kind nicht mehr als Fehl- sondern als Totgeburt, die Eltern bzw. die Mutter erhalten damit sowohl eine Geburtsbescheinigung als auch einen Totenschein.
Totgeburten sind im Gegensatz zu Fehlgeburten meldepflichtig und unterliegen in allen deutschen Bundesländern der Bestattungspflicht. Die Eltern bzw. die Mutter hat darüber hinaus das Recht, dem totgeborenen Kind einen Vor- und auch einen Nachnamen zu geben, der für alle nachfolgenden Rechtsvorgänge bindend ist.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Kind bereits im Mutterleib (intrauterin) oder während der Geburt – zum Beispiel wegen einer Unterversorgung mit Sauerstoff oder einem Herz- bzw. Kreislaufversagen durch einen zu anstrengenden Geburtsvorgang – verstorben ist.
Schwere genetische Anomalien führen meist zu einem Absterben des Fetus direkt in den ersten 12 Schwangerschaftswochen, also zu Frühaborten.
Die Gründe für Totgeburten im weiteren Verlauf der Schwangerschaft sind sehr unterschiedlich und vielfältig: Körperliche Schäden am Fötus wie zum Beispiel organische Fehlbildungen oder Chromosomenbesonderheiten können ebenso ein Grund sein wie eine Mangelversorgung durch den Mutterkuchen (Plazenta), eine systemische Erkrankung der Schwangeren, zum Beispiel Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Corpus-luteum-Insuffizienz (Funktionsschwäche des Gelbkörpers) oder uterine Fehlbildungen (Erkrankungen der Gebärmutter).
Aber auch intrauterine Infektionen können zum Absterben des Fötus führen. Besonders hinzuweisen ist hier auf die sexuell übertragbare Infektion mit Chlamydia trachomatis, die Toxoplasmose oder die Infektion mit dem Zytomegalie-Virus (Humanes-Herpes-Virus 5), das durch Körperflüssigkeiten weitergegeben werden kann.
Auch durch immunologische Ursachen kann ein Fetus absterben: Das Antiphospholipid-Syndrom (APS), eine Thrombose-Erkrankung, kann vor allem bei jungen Frauen zu einem Plazentainfarkt führen, durch den der Fetus nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wird.
Darüber hinaus können auch körperliche Gewalt gegenüber der Schwangeren, v. a. Schläge in den Unterleib, oder lang anhaltende Bewusstlosigkeit durch Kopfverletzungen bzw. entsprechende Zustände nach einem Unfall zu einer Totgeburt führen. Ebenso risikoreich sind psychosoziale Faktoren wie starker Stress, zum Beispiel durch eine emotional und körperlich belastende Trennung ausgelöst, Krieg bzw. Flucht.
Weitere entscheidende Faktoren, die zu einer Totgeburt führen können, sind bestimmte Arzneimittel und Pflanzenschutzgifte, radioaktive Strahlung und Drogen, wie zum Beispiel übermäßiger Alkohol- und Nikotinmissbrauch.