Als Fehlgeburt (Abort) wird die ungewollte vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft bezeichnet, nachdem der Fetus im Mutterleib abgestorben ist.
Je nach Grund des Absterbens bzw. dem Verlauf der Entwicklungsstörung der Schwangerschaft werden der Fetus sowie die Fruchtblase und der Mutterkuchen (Plazenta) dabei entweder spontan und ohne weiteren Behandlungsbedarf ausgetrieben oder müssen zur Vermeidung von Infektionen und weiteren Komplikationen mittels Ausschabung (Kürettage) aus der Gebärmutter entfernt werden.
Es wird zwischen Frühaborten (bis zur 12. Schwangerschaftswoche) und Spätaborten (12..–24. Schwangerschaftswoche) unterschieden. Dank großer Fortschritte in der medizinischen Versorgung von Neugeborenen und durch lückenlose gynäkologische Untersuchungen im Verdachtsfall kann eine drohende Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche mittlerweile oft abgewendet werden, indem das Baby mittels Kaiserschnitt (Sectio) als Frühgeburt lebend und mit guter Prognose für die weitere Entwicklung entbunden wird.
Fehlgeburten sind im Gegensatz zu Totgeburten nicht meldepflichtig, vor allem Frühaborte in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten werden von vielen Frauen wegen ihres subklinischen, d. h. unauffälligen und schmerzfreien Verlaufes oft gar nicht bemerkt bzw. als Unregelmäßigkeit des Menstruationszyklus eingeschätzt. Es gibt demzufolge keine statistischen Auswertungen zu der Häufigkeit von Fehlgeburten. Es wird jedoch angenommen, dass bei Frauen im Alter von 20-29 Jahren ca. 40-70 % der befruchteten Eizellen spontan absterben und komplikationslos ausgetrieben werden und dass ca. 30 % aller Frauen in ihrem Leben unbemerkt eine oder mehrere Fehlgeburten durchleben.
Die Ursachen von Fehlgeburten sind vielschichtig und meistens nicht klar zu erkennen.
Vor allem bei Frühaborten wird eine Anlagestörung des Embryos angenommen (Chromosomenanomalie), durch die sich die Zellen nicht weiterentwickeln und der Embryo von der Gebärmutter wieder abgestoßen wird. In diesen Fällen ist eine Fehlgeburt bis zur 12. Schwangerschaftswoche eine natürliche evolutionäre Reaktion von Zellgewebe, die keinerlei Auswirkungen auf eine mögliche weitere Schwangerschaft hat, jedoch auch nicht abgewendet werden kann.
Eine genaue medizinische Überprüfung mit Klärung der Ursachen ist deshalb erst angeraten, wenn mehrere Schwangerschaften in Folge zu einer Fehlgeburt geführt haben.
Unbedingt medizinisch zu überprüfen sind jedoch krankhafte Veränderungen nach einem Frühabort wie zum Beispiel Fieber und anhaltende, starke vaginale Blutungen, denn diese können durch in der Gebärmutter verbliebene Reste der Plazenta, der Eihülle oder des Fetus verursacht sein und zu Infektionen führen.
Symptomatisch für eine drohende Fehlgeburt sind generell vaginale Blutungen und menstruationsartige Bauchschmerzen, die jedoch gerade in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten auch durchaus andere, entwicklungsbedingte Gründe haben können, z. B. die Dehnung der Gebärmutter durch das körperliche Anwachsen des Fötus oder einen harmlosen Polypen.
Ein Spätabort im 3.-6. Schwangerschaftsmonat kündigt sich ebenfalls mit vaginalen Blutungen und wehenartigen Schmerzen an, hier sind darüber hinaus das Ausbleiben von Kindsbewegungen und ein schlechter Allgemeinzustand der Schwangeren ein Warnsignal.
Eine drohende Fehlgeburt in diesem Status der Schwangerschaft ist psychisch außerordentlich belastend und kann unter Umständen vermieden werden, es sollte also unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.