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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Ein Baby ist unterwegs! Diese Nachricht ist für jede schwangere Frau erst einmal ein Grund zu glücklicher Panik. So sehr man sich auch freut, vieles ist zu bedenken, zu organisieren. Eine Schwangerschaft ist eine unglaubliche Erfahrung für die werdende Mutter. Auch viele Väter erleben die wichtigen 9 Monate viel aufmerksamer mit als noch vor einigen Jahren, aber die Hauptlast trägt die Schwangere selbst.

Zu Ihrer Beruhigung: Der Normalfall ist ein gesundes Kind, das nach ungefähr 40 Wochen und einer unauffällig verlaufenen Schwangerschaft das Licht der Welt erblickt. Wenn eine Frau schwanger ist, ändern sich einige ihrer Vorlieben. Haben Sie plötzlich auch Appetit auf saure Gurken mit Schokolade? Das ist nicht ungewöhnlich und hängt mit der Hormonumstellung zusammen. Auch ist es möglich, dass Ihnen mehr oder weniger regelmäßig übel wird und Sie sich sogar übergeben müssen. Vielleicht ist es ein Trost, dass all das nur eine Phase ist - meistens zumindest.

Es gibt leider auch Schwangerschaften, die nicht normal verlaufen, in denen die Beschwerden der schwangeren Frau weit über die üblichen Zipperlein hinaus gehen. Da die meisten Frauen berufstätig sind, wenn sie schwanger werden, stehen Sie vielleicht auch vor der Frage: Was tun, wenn ich mich nicht wohl fühle? Der erste Weg sollte Sie dann zu Ihrem Frauenarzt führen. Er wird Sie untersuchen und Ihnen erklären, woher Ihre Beschwerden kommen. Notfalls wird er Sie krank schreiben. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen die Schwangerschaftsbeschwerden in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz der Schwangeren stehen. Trifft das zu, gibt es eindeutige Vorschriften, die beachtet werden müssen.

Der Hintergrund ist das Mutterschutzgesetz, in dem eine besondere Rücksichtnahme des Arbeitgebers auf die schwangere Angestellte vorgeschrieben ist. Wenn es so ist, das die Tätigkeit der werdenden Mutter für sie selbst oder das ungeborene Kind eine erhebliche Gefährdung mit sich bringt, sind eindeutige Regeln für ein Beschäftigungsverbot einzelner Berufsgruppen festgelegt. Auch außerhalb dieser Berufsgruppen kann es passieren, dass die Tätigkeit der werdenden Mutter ihre Schwangerschaft oder die eigene Gesundheit gefährdet. Hier ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und den Arbeitsplatz anzupassen. Ist er dazu aus plausiblen Gründen nicht in der Lage, kann jeder niedergelassene Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen.

Wo sind die Unterschiede zwischen Krankenschein und Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft? Der wichtigste Unterschied ist die Frage der Lohnfortzahlung. Wenn Sie in der Schwangerschaft krank geschrieben werden, haben Sie ganz normal Anrecht auf die sechswöchige Lohnfortzahlung. Danach gibt es jedoch nur noch Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Da das für die Schwangere, die wegen der Bedingungen am Arbeitsplatz krank ist oder deren Schwangerschaft deswegen gefährdet ist, eine unzumutbare Benachteiligung darstellen würde, erhält eine Frau durch das Beschäftigungsverbot ihr volles Gehalt weiter - bis das Beschäftigungsverbot wieder aufgehoben wird. Neigt eine schwangere Frau also zum Beispiel zur Frühgeburtlichkeit und muss an Ihrem Arbeitsplatz unzumutbar schwer körperlich arbeiten, sollte sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. In den meisten Fällen ist eine Umsetzung der Angestellten möglich.

Sollte das nicht möglich sein, sollte sie zum Arzt gehen und die Möglichkeit eines individuellen Beschäftigungsverbotes dort ansprechen. Die gängigsten Gründe für ein solches Attest sind eine zu erwartende Frühgeburt, Risikoschwangerschaften an sich, Mehrlingsschwangerschaften oder ganz persönliche Krankheitsbilder der schwangeren Frau. Sollte das für Sie zu treffen, ist in jedem Fall ein Gespräch mit Ihrem Arzt zu empfehlen. Ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot kann auch die psychische Belastung sein, der eine Schwangere während der Hochs und Tiefs ihrer Schwangerschaft ausgesetzt ist. Kommt dann vielleicht noch Stress oder Mobbing in der Arbeit hinzu, sollten Sie die Notbremse ziehen und zum Arzt gehen.

Denn im Vordergrund steht immer Ihr Wohl und die gesunde Entwicklung Ihres ungeborenen Kindes. Alles Gute für Ihre Schwangerschaft!







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