Vor dem Eingriff wird im Allgemeinen die Blase durch Einlegen eines Blasenkatheters entleert. Dieser bleibt ein oder mehrere Tage nach der Operation liegen.
Der Eingriff erfolgt sodann in Allgemeinnarkose. Über Einzelheiten und Risiken des Betäubungsverfahrens klärt Sie der/die Anästhesist/in noch gesondert auf.
Die Bauchhöhle wird mit einem großen Quer- oder Längsschnitt geöffnet, die Gebärmutter mit dem oberen Teil der Scheide freigelegt, samt dem umgebenden Gewebe (z. B. Haltebänder, Blutgefäße) und einer Scheidenmanschette von Nachbarorganen (z. B. Harnblase) gelöst und inklusive Beckenlymphknoten und evtl. der hohen Lymphknoten entfernt. Anschließend wird die Scheide mit Nähten verschlossen. Vor dem Verschluss des Bauchschnittes werden mehrere dünne Kunststoffschläuche (Saugdrainagen) oder auch ein zweiter Blasenkatheter durch die Bauchdecke eingelegt.
Einige Erkrankungen betreffen aber nicht nur die Gebärmutter, sondern auch die Eileiter und Eierstöcke. In diesen Fällen oder z. B. auch bei starken Verwachsungen müssen sie möglicherweise ebenfalls entfernt werden. Trotz ausführlicher Voruntersuchungen lässt sich diese Entscheidung manchmal jedoch erst während des Eingriffes treffen. Prinzipiell wird bei der Operation selbstverständlich soviel Gewebe wie möglich erhalten.
Falls bei Ihnen die Wechseljahre bereits vorbei sind, haben die Eierstöcke ihre Funktion weitgehend verloren. Dann besteht die Möglichkeit, auf explizierten Wunsch hin, auch gesunde Eierstöcke mit zu entfernen. Damit werden später eventuell auftretende Erkrankungen der Eierstöcke vermieden. Darüber spricht Ihr Arzt mit Ihnen aber noch ausführlich.
Bei Zufallsbefunden (z. B. fortgeschrittene Erkrankung mit Übergreifen auf Blase, Harnleiter und Darm) oder Störungen (z. B. stärkere Blutungen), die zum Zeitpunkt der Diagnose nicht vorhersehbar sind, kann es erforderlich sein, den geplanten Eingriff zu ändern oder zu erweitern (z. B. Entfernung von höher liegenden Lymphknoten oder erkrankten Organen ggf. sogar mit künstlicher Ableitung des Harns oder Anlage eines künstlichen Darmausganges). Oft besteht keine andere Wahl und die Operation kann nicht wegen einer erneuten Aufklärung unterbrochen werden. Für diesen Fall wird schon vorher um Einverständnis gebeten.
- Untersuchung des Wächterlymphknotens (SLN) als Zusatzmaßnahme:
Um die Ausräumung aller Beckenlymphknoten zu vermeiden, kann in manchen Fällen versuchsweise zunächst derjenige Lymphknoten, der dem Tumor am nächsten liegt (Sentinel Lymphnode) markiert werden. Dazu wird eine blaue Farblösung bzw. Radioaktivität in Tumornähe eingespritzt. Der sog. Wächter-Lymphknoten kann dann durch seine Blaufärbung bzw. durch Messung der Radioaktivität erkannt werden. Er wird entfernt und untersucht. Je nach Befund werden dann auch die übrigen Lymphknoten aus dem Becken entfernt.
Spätschäden durch die Markierung mit Radioaktivität sind aufgrund der geringen Dosis nicht zu erwarten. Ob diese Methode bei Ihnen sinnvoll ist und zur Anwendung kommt, bespricht Ihr Arzt mit Ihnen.