Die Sterilisation durch Unterbrechung der Eileiter ist die sicherste der heute gebräuchlichen Methoden, um eine Schwangerschaft zu verhindern. Der Entschluss zu dieser in der Regel endgültigen Maßnahme sollte daher reiflich überlegt und auch ausführlich mit Ihrem Partner besprochen sein.
• Sie sollten den Entschluss zur Sterilisation nicht kurzfristig auf Grund negativer Eindrücke fassen, z. B. unmittelbar nach einer als unangenehm erlebten Schwangerschaft oder Geburt.
• Sie sollten Vor- und Nachteile Ihres Entschlusses gründlich gegeneinander abwägen, um die Entstehung psychischer Spannungen nach dem Eingriff (Sterilisationsneurosen) zu vermeiden. Dabei sollten Sie bedenken, dass sie bei beiden Partnern möglich ist, wobei die Sterilisation des Mannes komplikationsärmer ist. Die Entscheidung hängt z. B. vom Lebensalter Ihres Partners, von eventuellen Vorerkrankungen und ggf. von der unterschiedlichen seelischen Belastbarkeit ab.
• Bedenken Sie, dass sich Ihre persönliche familiäre Situation durch eine Trennung, einen Todesfall oder eine neue Partnerschaft verändern kann. Möglicherweise tritt ein Kinderwunsch erst in einer späteren Lebensphase auf.
• Beziehen Sie auch mögliche Alternativen der Empfängnisverhütung in Ihre Überlegungen mit ein. So könnte bspw. auch in Frage kommen: eine hormon- oder kupferhaltige Spirale, ein Kunststoffstäbchen unter der Haut im Oberarm, das den Eisprung hemmt, eine 3-Monats-Spritze oder die Antibabypille. Diese Methoden sind zwar zur Langzeitverhütung gedacht, lassen sich aber auch bei einem kurzzeitigen Verhütungswunsch anwenden.
Weniger sichere Methoden zur Empfängnisverhütung (z. B. Präservative, die einen gewissen Schutz vor Infektionen bieten, sowie spermizide Salben und Zäpfchen oder Intrauterinpessare) stellen keine echte Alternative zur Sterilisation dar.
Ihr Arzt klärt Sie über die Vorteile und Risiken dieser Alternativmethoden gerne auf.
• Besteht zum Zeitpunkt der Sterilisation eine Schwangerschaft, wird diese durch den Eingriff nicht abgebrochen!

Der Eingriff ist dann sinnvoll, wenn:
• Sie Ihre Familienplanung definitiv abgeschlossen haben;
• Sie andere Methoden zur Empfängnisverhütung nicht vertragen;
• sich durch eine Schwangerschaft, Geburt oder andere damit zusammenhängende Belastungen Ihr Gesundheitszustand voraussichtlich so verschlechtert, dass eine Gefahr für Sie entstehen würde;
• ein Kind wahrscheinlich körperlich und/oder geistig stark behindert wäre;
• ein Kind eine hohe finanzielle Belastung für Sie oder Ihre Familie bedeuten würde.
Vor dem Eingriff wird im Allgemeinen die Blase durch Einlegen eines Blasenkatheters entleert.
Die Sterilisation erfolgt in der Regel in Allgemeinnarkose, kann aber auch in Regionalbetäubung (Periduralanästhesie) durchgeführt werden. Über Einzelheiten und spezifische Risiken des Betäubungsverfahrens klärt Sie der/die Anästhesist/in gesondert auf.
Es gibt mehrere Zugangsmöglichkeiten und Operationstechniken, um die Sterilisation durchzuführen. Ihr Arzt wird Ihnen im Gespräch die Vorzüge und Nachteile der einzelnen Verfahren näher Erläutern und die geeignetste Methode für Sie auswählen.
❑ Laparoskopische Methode (Abb. 1):
Um eine möglichst gute Sicht zu gewährleisten, ist es notwendig, zunächst einige Liter Kohlensäuregas in den Bauchraum einzuleiten. Dies erfolgt entweder über eine dünne Spezialnadel oder über ein Führungsrohr, das zum Einbringen eines optischen Instrumentes (Laparoskop mit eingebauter Lichtquelle und Kamera) verwendet wird. Zum Vorschieben des Führungsrohres wird ein kleiner Schnitt von etwa 1 cm Länge – meist am Nabelrand – gesetzt.
Durch das Laparoskop oder durch einen bzw. mehrere weitere kleine Schnitte führt der Arzt dann die sog. Arbeitsinstrumente ein. Unter guter Beleuchtung und Vergrößerung auf dem Bildschirm erfolgt die Sterilisation durch:
❑ Verklebung der Eileiter mittels Hitze, Laser oder elektrischem Strom (Elektro-/Hitze-Koagulation)
❑ Verschluss der Eileiter mit Plastikclips oder –ringen
❑ Durchtrennung ggf. mit Teilentfernung der Eileiter (Abb. 2) und Verschluss der verbleibenden Stumpfenden mittels Hitze, Laser oder elektrischem Strom. Unter Umständen können auch beide Eileiter vollständig entfernt werden.
In einigen Fällen ermöglicht ein zusätzliches Instrument (eine Uterussonde), das durch die Scheide in die Gebärmutter eingeführt wird, diese zu bewegen, um eine genauere Übersicht über die Gegebenheiten im kleinen Becken zu gewinnen (siehe Abb. 1).
Im Rahmen der Bauchspiegelung können Verwachsungen im Bauchraum gleichzeitig festgestellt und in demselben Eingriff gelöst werden. Die Übersicht im Bauchraum hängt unter anderem von den anatomischen Verhältnissen in der Bauchhöhle ab. Sie ist z. B. bei ausgedehnten Entzündungen oder Verwachsungen nach Voroperationen erschwert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den vorgeplanten kleinen Schnitt etwas zu erweitern und unter Sicht in den Bauchraum einzugehen (sog. offene Laparoskopie). Sollte auch auf diesem Wege der Eingriff nicht möglich sein, so kann die Sterilisation durch Bauchschnitt ausgeführt werden.
❑ Eröffnung des Bauchraumes (Laparotomie):
Durch einen Hautschnitt meist knapp oberhalb des Schamhaaransatzes (sog. Bikinischnitt) eröffnet der Arzt den Bauchraum, legt die Eileiter frei und führt die Sterilisation, wie bei der laparoskopischen Methode geschildert, durch. Soll die Sterilisation zusammen mit einem Kaiserschnitt erfolgen, lässt sich dies nahezu ohne Erweiterung der Operation durchführen.
❑ Mini-Laparotomie:
Bei der Sterilisation kurz nach der Geburt, also noch im Wochenbett, wird der Bauchraum bogenförmig unterhalb des Bauchnabels eröffnet und die Eileiter normal durchtrennt oder teilentfernt; vorausgesetzt, die Gebärmutter ist noch groß genug.
Vor dem Verschluss des Bauchraumes werden für einige Tage Drainagen gelegt, um Wundsekret, Blut und ggf. Spülflüssigkeit abzuleiten.
❑ Blockierung der Eileiter von der Scheide aus:
Die Eingriffe zur Sterilisation können aber auch von der Scheide aus durch Einführen von Operationsinstrumenten in die Bauchhöhle an der Gebärmutter vorbei durchgeführt werden. Diese Methode kommt jedoch sehr selten zur Anwendung. Auch hier können Verwachsungen im kleinen Beckenraum den Eingriff verhindern. Ein Umsteigen auf die bereits beschriebenen Methoden ist dann möglich.
Bei Zufallsbefunden oder Störungen (z. B. stärkere Blutungen), die beim Stand der Diagnostik nicht vorhersehbar waren, kann es jedoch erforderlich sein, den Eingriff zur Vermeidung von weiteren Komplikationen zu erweitern. Bei laparoskopischem Vorgehen bzw. beim Eingriff von der Scheide aus kann deshalb die Fortsetzung des Eingriffes durch einen Bauchschnitt (Laparotomie) erforderlich werden. Oft besteht dann keine andere Wahl und die Operation kann nicht wegen einer erneuten Aufklärung unterbrochen werden.
In einigen Fällen kann sich eine neue Verbindung zwischen den Eileiterstümpfen bilden. Dann ist sowohl eine normale Schwangerschaft als auch eine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft nicht auszuschließen. Diese Möglichkeit gilt bei allen angewandten Methoden. D. h., es kann Ihnen vom Arzt nicht garantiert werden, dass Sie nach einer Sterilisation nicht wieder schwanger werden können. Das sollten Sie für Ihr weiteres Intimleben nicht außer Acht lassen.
Nur wenn die Eileiter vollständig oder teilweise erhalten bleiben, besteht zumindest eine sehr geringe Chance, die Empfängnisbereitschaft wiederherzustellen. Dazu ist auf jeden Fall eine erneute Operation notwendig.
Im Allgemeinen wird eine Bauchspiegelung bzw. ein Bauchschnitt durchgeführt. Evtl. muss die Operation am Mikroskop erfolgen und/oder kann sehr lange dauern. Die Kosten für diese operativen Eingriffe werden meist nicht von den Krankenkassen übernommen.
Meist bleibt als einzige Chance, trotz zuvor erfolgter Sterilisation, schwanger zu werden, die künstliche Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation, IVF). Dieses Verfahren hat eine begrenzte, altersabhängige Aussicht auf Erfolg, trägt aber seine eigenen Risiken. Auch hier werden die Kosten meist nicht von der Krankenkasse übernommen.
Die Kosten für eine Sterilisation muss in den meisten Fällen die Patientin selbst übernehmen. Nur wenn die Sterilisation aus medizinischer Sicht notwendig ist, wird sie im Allgemeinen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Dann werden auch die Kosten der medizinisch erforderlichen Vor- und Nachbehandlung, sowie der Behandlung von auftretenden Komplikationen übernommen.
Bitte informieren Sie sich vor dem Eingriff darüber, ob Ihre Krankenkasse/Beihilfestelle die Behandlung vollständig oder teilweise übernimmt.
Beim Vorgehen durch Bauchspiegelung kann der Eingriff nach Ausschluss aller Risikofaktoren auch ambulant durchgeführt werden.
Falls dies vorgesehen ist, lassen Sie sich bitte abholen. Stellen Sie für die ersten 24 Stunden nach der Operation eine Aufsichtsperson zu Hause sicher. Fragen Sie Ihren Arzt nach genauen Verhaltensregeln. Beachten Sie bitte die vorübergehende Einschränkung Ihres Reaktionsvermögens. Sie dürfen in den ersten 12-24 Stunden nach dem Eingriff nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, also keine Kraftfahrzeug oder Zweirad steuern, ferner nicht an gefährlichen Maschinen arbeiten und keine wichtigen Entscheidungen treffen.
Weitere Verhaltenshinweise:
• Hinsichtlich der Bettruhe und Nahrungsaufnahme am Operationstag oder später sowie möglicher Kontrollen befolgen Sie die Empfehlungen Ihres Arztes genauestens!
• Treten Schmerzen und andere Befindlichkeitsstörungen (z. B. Schwindel, Übelkeit, Schweißausbruch) auf, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Arzt!
• Falls – auch einige Zeit nach dem Eingriff – Ihre Periodenblutung ausbleibt, ist eine gynäkologische Untersuchung dringend angeraten, um eine unbeabsichtigte Schwangerschaft trotz vermeintlich gelungener Sterilisation auszuschließen.