Hallo,
ich habe eine Frage. Ich leide unter Brustasyymetrie und möchte eine plastische Op durchführen lassen. Ich war beim MDK und habe daraufhin eine Zusage meiner Krankenkasse für sie Kosten einer Plastischen OP zur Behebung der Asymmetrie erhalten. Da bei mir die Brust auch gestrafft werden sollte, habe ich mich erneut an meine Krankenkasse gewendet. Diese haben daraufhin die Kosten für die geplante OP (Vergrößerung auf einer Seite und Straffung auf der anderen Seite) bewilligt, weil sie meinten, der MDK wäre der Ansicht, bei mir müsste an beiden Seiten etwas gemacht werden. Soweit alles super. Ich war schon vor der Zusage bei einigen Chirurgen und hatte dann auch einen mit Kassenzulassung gefunden. Der meinte allerding, ich müsste auch bei einer Zusage mit 3000 € Eigenanteil rechnen. Diese wären für den \"ästhetischen\" Teil, die AOK finanziere nur den \"medizinisch notwenigen\" Teil der OP. Ich habe ihn dann nach der Kostenzusage der Krankenkasse nochmal gefragt und er gab mir wieder dieselbe Antwort. Ich habe nun allerdings herausgefunden, dass es nach § 11 der GOÄ unzulässig ist, dass der Arzt mehr Geld verlangt, wenn ein öffentlicher Träger zahlt. Ich wurde auch schon darauf hingwiesen, dass es merkwürdig ist, dass der Arzt über die GOÄ abrechnet, wenn er eine Kassenzulassung hat und die Kasse zahlt. Ich weiß nun nicht, was korrekt ist. Der Chirurg erschien mir sonst sehr kompetent.
Viele Grüße


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
Lesezeichen