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  1. #1
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    Standard Brauche dringend Hilfe. Bitte !

    Guten Tag.



    Ich habe eine Frage zum Thema Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot.

    Um die Frage zu stellen muß ich etwas weiter ausholen ...



    In den letzten Jahren hatte ich 4 Fehlgeburten. Wie sich mittlerweile rausstellte durch einen angeborenen Gendefekt. Mittlerweile bin ich wieder schwanger in der 21 ssw. Zur Zeit spritze ich mir täglich ein blutverdünnendes Mittel und nehme die üblichen Medikamente wie Folsäure und Magnesium.



    Da ich Depressionen u.a. durch die Fehlgeburten bekam, bin ich seit ca einem 3/4 Jahr in Psychotherapeutischer Behandlung. Anfangs meiner Schwangerschaft hatte ich wieder viele Ängste wegen meiner Vorgeschichte. Diese sind durch die Therapie realtiv gut überbrückbar gewesen.



    Allerdings hat sich bei mit mittlerweile seit der Schwangerschaft einiges z.b beruflich geändert (bin seit 3 Jahren in einer Zeitarbeit beschäftigt, war bis vor einem Monat die ganze Zeit über an einer Firma ausgeliehen als Beraterin/Verkkäuerin. Dieser Auftrag ist nun geendet und meine Zeitarbeit bietet mir derzeit Jobs in Richtung Produktionshelerin an). Neben dem seit ca. 2 Wochen permanent erhöhten Blutdruck und den damit verbundenen Gleichgewichtsstörungen habe ich auch seit diesen Veränderungen wieder massive psychische Probleme, die sich zb darin äußern,dass ich wieder mein bereits seit einem Jahr "geheilten" Asthma zeigen. Zusätzlich kommen ständig Ängste dazu, einmal weil der ganze Druck , in meinen Augen, zunimmt und zum 2ten weil ich eben durch die anhaltenden Störungen wie Schwindelanfälle belastet bin.



    Nun habe ich zwar eine Attest ("Krankschreibung") für die nächsten 2 Wochen, allerdings meinte mein Psychologe ich solle dringend mit meiner Frauenärztin darüber sprechen da ggf ein Beschäftigungsverbot in Frage kommt, da es mir seit 4 Wochen neben dem zu hohen Blutdruck auch psychisch schlechter geht.



    Gesagt getan .... Meine Frauenärztin meint, dass sie nur wenn ich einem gefährlichen Umfeld (Laut Ihren Worten wäe das zB ein Atomkraftwerk mit diversen schädlichen Stoffen) arbeiten würde.



    Mittlerweile bin ich sehr verunsichert, was ich machen soll. Jeder sagte mir etwas anderes. Mein Zustand wird eher schlechter als besser. Können sie mir Auskunft geben, wann tatsächlich ein Beschäftigungsverbot erteilt werden kann. Ob in meinem Fall ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann und vor allem wer denn nun dafür zuständig ist ( mein Frauenarzt, mein Hausarzt, zwischendurch war mal ein Internist im Gespräch).



    Ich hoffe auf baldige Antwort.



    Vielen Danke bereits jetzt daür.

    Franzi

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    05.06.2008
    Beiträge
    228

    Standard Re: Brauche dringend Hilfe. Bitte !

    Hallo Franzi, hab dir hier mal etwas rausgesucht!



    Generelle Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Neben diesen generellen Verboten gibt es jedoch noch einen weiteren Schutz für werdende Mütter - das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Paragraph 3.



    Nach diesem Verbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest - die Bescheinigung einer Hebamme genügt nicht. Durch das individuelle Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.





    Wann wird ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt?

    Gründe für ein Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die eine Weiterbeschäftigung verbieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.



    Wer spricht ein individuelles Beschäftigungsverbot aus?

    Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden. Dazu ist ein Attest nötig, das der Arzt mit eigenen Worten formuliert. Darin sollte möglichst genau und allgemein verständlich festgehalten sein, ob das Verbot jegliche Tätigkeit verbietet oder ob die Frau leichtere Arbeiten übernehmen beziehungsweise weniger Stunden am Tag arbeiten kann. In diesen Fällen könnte der Arbeitgeber ihr einen anderen, weniger gefährdenden Arbeitsplatz zuweisen. Das Attest sollte auch Auskunft darüber geben, in welchem Umfang eine weitere Beschäftigung eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt. Achtung: Nicht immer übernehmen die Krankenkassen die Kosten für das Attest - am besten vorher nachfragen. Notfalls muss die Schwangere es aus eigener Tasche bezahlen.



    Der Arbeitgeber muss sich an dieses Verbot halten. Er kann jedoch eine Nachuntersuchung verlangen, wenn er begründete Zweifel an dem ärztlichen Attest hat. Welcher Arzt diese Untersuchung vornimmt, bestimmt jedoch die Schwangere. So kann sie zum Beispiel eine Untersuchung durch den Werksarzt ablehnen. Die Kosten für die Nachuntersuchung trägt der Arbeitgeber.



    Hier noch der Link, dann kannst du dir den kompletten Beitrag durchlesen:



    http://www.eltern.de/beruf-und-geld/...ft.html?page=1



    Sprich mal mit deinem Hausarzt! Und such dir ne andere Frauenärztin! Ist wirklich Quatsch was sie erzählt!

    Wünsch dir alles Gute und eine trotzdem einigermaßen schöne Restschwangerschaft! LG, Nicole









 

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