Abstehende Ohrmuscheln sind in der Regel durch eine Verformung der Ohrknorpel oder eine sehr große Ausbildung einzelner Knorpelteile bedingt. Mit einer Operation läßt sich der Ohrknorpel neu formen und das Ohr anlegen. Da nach dem 5. Lebensjahr kein wesentliches Größenwachstum mehr zu erwarten ist, kann ab diesem Zeitpunkt die operative Korrektur vorgenommen werden.
Der Ohrmuschelknorpel wird von einem Schnitt hinter der Ohrmuschel freigelegt, neu geformt und gegebenenfalls verkleinert, anschließend mit einem Verband ruhiggestellt.
Die kosmetischen Ergebnisse nach einer Ohrmuschelkorrektur sind meistens gut.
Ein perfektes Ergebnis kann bei plastischen Operationen jedoch nie gewährleistet werden. Dies gilt besonders für Gestalt, Lage und Symmetrie der Ohrmuscheln.
Auch nach dem Eingriff kann sich das Ergebnis durch die Narbenbildung, das Durchschneiden versenkter Nähte oder durch Rückstellkräfte des Knorpels noch verändern, so daß erneut eine Deformierung der Ohrmuschel auftreten kann. Ebenso kann es vorkommen, daß sich aufgrund eines ausgeprägten Narbenzuges die Ohren zu nahe an den Kopf anlegen, insbesondere im mittleren Bereich, so daß der obere Anteil und/oder das Ohrläppchen abzustehen scheinen.
Im allgemeinen lassen sich nicht zufriedenstellende Ergebnisse (einschließlich einer Verziehung der Ohrmuschel, einer Verengung der Gehörgangsöffnung und der Bildung von scharfen Kanten an verstärkten oder neugeschaffenen Knorpelfalten) durch einen zweiten operativen Eingriff erfolgreich behandeln.